comTeam – deine Berater zum Hinweisgeberschutzgesetz

HINWEISGEBER-SCHUTZGESETZ

Machtmissbrauch hat im comTeam Netzwerk nicht zu suchen.

Wir unterstützen alle bei der Aufdeckung und Vermeidung von Machtmissbrauch.

comTeam begrüßt das neue Hinweisgeberschutzgesetz und sieht es als ist einen wichtigen Schritt zur Aufdeckung und Vermeidung von Machtmissbrauch. Das HinSchG ermutigt und schützt Menschen, die in Unternehmen auf Missstände hinweisen. Das Gesetz schreibt Unternehmen vor, interne und datenschutzkonforme Meldeverfahren zur Verfügung zu stellen. Es bietet damit einen gesetzlichen Rahmen, um Hinweisgeber vor möglichen Maßnahmen wie Kündigungen oder Mobbing zu schützen. Es stellt sogar sicher, dass Hinweisgeber Zugang zu angemessenen Rechtsmitteln und Entschädigung haben, sollten sie aufgrund von Datenmissbrauch geoutet, diskriminiert oder benachteiligt werden.

Welche Unternehmen ein Hinweisgeberschutzsystem einrichten müssen und welche Fristen es dafür gibt, definiert das neue Hinweisgeberschutzgesetz anhand der Beschäftigtenanzahl: Arbeitgebende mit regulär zwischen 50 und 249 Beschäftigten müssen bis zum 17.12.2023 eine interne Meldestelle für Hinweisgebende einrichten. Arbeitgebende mit mindestens 250 Beschäftigten müssen voraussichtlich innerhalb von drei Monaten nach Verkündung (also bis zum Inkrafttreten) des Gesetzes ihre internen Meldekanäle betreiben.

Im Zuge der angekündigten gesetzlichen Vorgabe rund um die Erweiterung des HinSchG hat comTeam ein Komplett-Angebot für Partnern und andere Interessierte vorbereitet, damit diese ihren gesetzlichen Anforderungen fristgerecht und einfach nachkommen können.

  • Software Lösung „Made in Germany“
  • ISO 27001 und DSGVO konform
  • Zentrales Management in Dashboard
  • comTeam Komplettpaket – alles drin und in Minuten umgesetzt