Das Lieferkettengesetz in IT-Systemhäusern – das betrifft uns nicht?

Zum 01.01.2023 ist das „Lieferkettengesetz“ an den Start gegangen. Es gilt im ersten Schritt nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Damit betrifft es die IT-Systemhäuser der comTeam nicht? Weit gefehlt….

2021 verabschiedete der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Etwas sperrig, dennoch gültig. Es gilt für Unternehmen mit mind. 3.000 Beschäftigten (ab 2023) bzw. mind. 1.000 Beschäftigten (ab 2024). In diversen kritischen Branchen gelten sogar deutlich geringere Beschäftigungsgrößen. Bei der Umsetzung des Gesetzes sind die betroffenen Unternehmen jedoch auf die Kooperation ihrer Zulieferer angewiesen, auch wenn diese deutlich kleiner sind.

Worum geht es?

Mit Hilfe des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sollen in Deutschland die 10 Prinzipien des Global Compact sichergestellt werden. Diese sind:

  1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
  2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
  3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
  4. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.
  5. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
  6. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.
  7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
  8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
  9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
  10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung

Für den Bereich der Informationstechnik und die IT-Branche werden darüber hinaus  vor allem Regelungen zur Wiederverwendung und -verwertung von Produkten/Rohstoffen sowie zum Gefahrstoffmanagement gefordert. Wesentliche weitere Punkte sind die Einhaltung von Arbeitsstandards und die Umweltauswirkungen der Produktionsprozesse.

Zugegeben, das klingt jetzt alles sehr theoretisch und nach hoher Politik. Aber zwischenzeitlich wandelt sich unsere Gesellschaft immer mehr und die Forderungen nach Nachhaltigkeit und sozialem Engagement werden auf der Kundenseite immer stärker. So fördern laut einer Deloitte-Studie klare Bekenntnisse zur Nachhaltigkeit und zum sozialen Engagement die eigene Reputation und Kundenbindung. Und laut

einer Studie der Königsteiner Agentur zählt das klare Bekenntnis zur Nachhaltigkeit bei 50% der Arbeitnehmenden zu den 3-Top-Kriterien an den Arbeitgeber. Bei 86% der Deutschen steigert soziales Engagement die Attraktivität des Arbeitgebers (Quelle: Man Power Group).

Also, durchaus lohnend, sich auch als kleineres Unternehmen einmal mit den Themen auseinanderzusetzen.

Kommen wir zurück zum Lieferkettengesetz: wie schon bei einigen anderen Gesetzen war es nicht die ursprüngliche Intention, kleinere und mittlere Unternehmen zu sanktionieren. Aber da diese nun einmal in den Lieferketten größerer Unternehmen oder kritischer Branchen verankert sind, trifft das Gesetz indirekt natürlich auch viele kleinere und mittlere Unternehmen.

Was müsst ihr für euer Unternehmen prüfen?

IT-Systemhäuser sind klassisch Unternehmen, die sich mitten in den Wertschöpfungsketten befinden. Auf der einen Seite kauft ihr Teile eurer Leistungen oder Services bei Anbietern und Lieferanten ein. Und auf der anderen Seite verkauft ihr eure Leistungen an eure Kunden. In den meisten Fällen im B2B-Geschäft oder auch an Behörden oder soziale Einrichtungen.

Habt ihr auch Kunden mit mehr als 1.000 Mitarbeitern? Oder z.B. Kunden aus der Textilindustrie? Dann sind diese spätestens ab 2024 gezwungen, euch als ihren Lieferanten zu prüfen. Sind eure Prozesse nachhaltig? Haltet ihr Arbeitsstandards und die Arbeitssicherheit ein? Und wie verhält es sich mit euren Dienstleistern und Lieferanten? Wenn man überlegt, dass bereits im Jahr 2013 die Umweltbelastungen aus der Nutzung von Rechenzentren weltweit mehr Schaden verursacht haben als alle Kreuzfahrtschiffe dieser Welt gemeinsam, dann bekommen diese Fragen sicherlich noch einmal einen anderen Anspruch.

Green-IT oder mittlerweile Blue-IT werden somit immer bedeutender, auch für kleinere und mittlere Unternehmen.

Beachtet bei eurer Kontrolle der Kunden auch deren (End-)Kunden. Vielleicht ist euer Kunde noch unter der kritischen Grenze, hat aber seinerseits deutlich größere Kunden.

Was ist zu tun?

Ihr braucht fünf Schritte, um den Anforderungen des Sorgfaltspflichtengesetzes zu genügen:

  1. Grundsatzerklärung
  2. Risikoanalyse inklusive Lieferantenbewertung
  3. Maßnahmen
  4. Monitoring / Berichterstattung
  5. Beschwerdemechanismus

Damit lässt sich passend zur Betriebsgröße ein eigenes System entwickeln, wie ihr den Anforderungen gerecht werden könnt. Denn von einem kleinen Mittelständler wird nicht dasselbe abverlangt, was ein Großkonzern liefern muss.

Im Internet, z.B. bei den IHK´s finden sich Leitfäden und Mustertexte, die euch bei der Umsetzung unterstützen. Klingt trotzdem kompliziert? Ihr habt Fragen oder benötigt Unterstützung?

Dann sprecht uns gerne an. Auch bei anderen Fragen und Anregungen erreicht Ihr uns unter: hfa@pro3innovationconsult.de

Ihr habt ein Thema, das wir gerne einmal für euch aufgreifen sollen? Dann schickt uns bitte ebenfalls eine kurze Mail.

Über den Autor

Heinz Faessen ist Inhaber der pro3 innovation consult und begleitet seit mehr als 25 Jahren Unternehmer und Existenzgründer. Vor seiner eigenen Selbständigkeit war Heinz als kaufmännischer Leiter bei comTeam, als Leiter der Betriebswirtschaftlichen Mitgliederberatung einer CE-Verbundgruppe und als Firmenkundenberater in der Sparkassenorganisation tätig. Bei comTeam schreibt er regelmäßig zu Fragen rund um die Unternehmenssteuerung und zur Betriebswirtschaft.

Heinz Faessen ist Inhaber der pro3 innovation consult und begleitet seit mehr als 25 Jahren Unternehmer und Existenzgründer. Vor seiner eigenen Selbständigkeit war Heinz als kaufmännischer Leiter bei comTeam, als Leiter der Betriebswirtschaftlichen Mitgliederberatung einer CE-Verbundgruppe und als Firmenkundenberater in der Sparkassenorganisation tätig. Bei comTeam schreibt er regelmäßig zu Fragen rund um die Unternehmenssteuerung und zur Betriebswirtschaft.

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